gemafrei - was ist das ?
Wird Musik im Rahmen öffentlicher Präsentationen gespielt, z.B. bei Film- und Radioproduktionen, in Geschäften, Restaurants, Arztpraxen, Fitness-Studios usw. , ist man verpflichtet, GEMA-Gebühren zu entrichten, wenn Musik verwendet, die zum Gema-Repertoire gehört.
Im Gegensatz zu den meisten anderen professionellen Musikern ist der Komponist Olaf Rabe nicht Mitglied der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte). Wenn Sie diese gemafreie Musik verwenden, darf die GEMA von Ihnen keine Gebühren verlangen !
Die GEMA sorgt dafür, dass die Arbeit der Musiker honoriert wird, wenn diese Musik öffentlich gespielt wird. In Amerika heißen diese Verwertungsgesellschaften ASCAP und BMI, in England PRS, in der Schweiz SUISA, in Holland BUMA usw. Die Abrechnung unter den Nutzungsgesellschaften erfolgt länderübergreifend.
Handelsübliche CDs mit dem Aufdruck "...Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Keine unerlaubte Vervielfältigung, öffentliche Vorführung und Sendung..." dürfen deshalb lediglich im privaten Bereich eingesetzt werden. Gemafreie Musik ist Musik, die von Komponisten angefertigt wurde, die nicht Mitglied der GEMA sind. Der Produzent gemafreier Musik meldet seine Musik nicht bei der GEMA an. Er bekommt kein Geld von der GEMA, wenn seine Kompositionen öffentlich gespielt werden. Ebenso kann die GEMA auch kein Geld vom Aufführenden gemafreier Musik verlangen. Fazit: Der Kostenfaktor Musik wird durch den direkten Erwerb gemafreier Musik kalkulierbar gemacht. Bei der Verwendung von gemafreier Musik entstehen Ihnen keine Folgekosten mehr !